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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Geltungsbereich

1.1  Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Live Webinar/Webinare/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend “Teilnehmer” genannt.

1.2  Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2.    Vertragsgegenstand

2.1  Der Veranstalter bietet Live Webinare, Webinare, Seminarveranstaltungen an. Diese können von unbegrenzten Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesen sonstig genutzten Mediä bekannt gegeben.

2.2  Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

Beschreibung des Vertragsinhalts:                   

Insbesondere wird vereinbart:                    

1.      Morgenvorbereitung (Video ca. 15 Min)                    

2.      Markbegleitung Börsentäglich ca. 08:00 Uhr bis 17:00 (Marktabhängig)  

3.    Zustandekommen des Vertrages

3.1  Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Registrierung auf der Internet Seite www.realtraderportal.com und der anschließenden Bestätigung per E-Mail.

3.2  Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3  Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- EUR für gegenstandslos erklärt werden.

3.4  Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5  Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6  Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

3.7  Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

4.    Vertragsdauer und Vergütung

4.1  Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2  Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Teilnehmer kann per PayPal seiner Zahlungspflicht nachkommt.

4.3  Sämtliche Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter zu, die Mitgliedschaft zu stornieren.

4.4  Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5  Die Berechnung der Mehrwertsteuer ist Länderabhängig.

5.    Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1  Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2  Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt im für das Mitglied zumutbaren Rahmen (1-3 Tage), bleibt der monatliche Beitrag unberührt. 

6.    Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1  Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2  Der Referent, die Referenten ist/sind gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

7.    Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. 

8.    HaftungNichtssehr kleinkleinMittelgroßsehr groß

8.1  Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2  Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.